Lockdown: Anpassung der Gewerbemiete möglich
Der BGH entschied mit Urteil vom 12.01.2022 (Az. XII ZR 8/21), dass Mieter von Gewerberäumen bei Geschäftsschließungen, die aufgrund hoheitlicher Maßnahmen in Folge der Covid-19-Pandemie erfolgt sind, grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB haben können.