KFZ-Gutachterkosten bzw. Sachverständigenkosten

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind und Ihr Auto beschädigt wurde, ist es ratsam und auch sinnvoll, ein Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen erstellen zu lassen. Die hierfür entstehenden Kosten hat bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich die Gegenseite zu tragen.

 

Die Vorteile eines KFZ-Sachverständigengutachtens sind:

  1. Dokumentation des Schadens: Das Gutachten dient der fachkundigen und sicheren Dokumentation des Schadens. Ein Kostenvoranschlag ist, ausgenommen beim Bagatellschaden, nicht ausreichend zur Regulierung des Schadens.
  2. Wertminderung: Die Erstattung einer Wertminderung erfolgt oft nur, wenn sie von einem KFZ-Gutachter ermittelt wurde.
  3. Totalschadenprüfung: Ein KFZ-Sachverständiger prüft, ob ein Totalschaden vorliegt und ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt.

 

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine sinnvolle Abrechnung des Unfallschadens in aller Regel nur möglich ist, wenn ein Gutachter beauftragt wird.

 

Lediglich bei einem Bagatellschaden, also einem Schaden der sehr geringfügig ist (z. B. ganz leichte Lackschäden oder Schäden am Außenspiegel), ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich. In solchen Fällen kann der Geschädigte auf einen kostengünstigeren Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt verwiesen werden. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, ist für einen Laien oft nicht sicher vorhersehbar. Ein seriöser KFZ-Gutachter kann und wird Sie darüber beraten, wenn ein Bagatellschaden vorliegen sollte, schließlich bekommt der KFZ-Gutachter seine Vergütung von der Versicherung auch nur dann erstattet, wenn kein Bagatellschaden vorliegt. Eine Rücksprache mit einem KFZ-Gutachter dürfte daher im Schadensfall grundsätzlich immer sinnvoll und empfehlenswert sein.