Sie haben einen Anhörungsbogen oder gar bereits einen Bußgeldbescheid erhalten?
Insbesondere dann wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Der erste Schritt einer sinnvollen Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren sieht so aus, dass Akteinsicht in die Bußgeldakte genommen wird.
Anhand des Akteninhalts überprüfe ich sodann den Vorwurf.
Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitung
Neben der Frage, ob die Beweislage überhaupt einen Tatnachweis ergibt, spielen auch die unterschiedlichen polizeilichen Messverfahren und deren Schwachstellen im konkreten Fall eine Rolle. Im Zweifel können über einen beauftragten Sachverständigen mittels eines messtechnischen Sachverständigengutachtens etwaige Fehler der Messung in Erfahrung bringen. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die den Fall abdeckt, fallen hierfür regelmäßig keine Kosten an.
Selbst wenn die Messung korrekt sein sollte und eine Geschwindigkeitsüberschreitung gegeben sein sollte, können ggf. weitere Argumente zu Ihren Gunsten ins Feld geführt werden. Möglicherweise können beispielhaft Rechtfertigungsgründe zu Ihren Gunsten eine Rolle spielen. Durch eine stichhaltige Argumentation kann insbesondere im Bagatellbereich in einigen Fällen eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erreicht werden. Zudem kommt es immer wieder vor, dass den Behörden aufgrund der bestehenden Belastung Fehler unterlaufen oder die Verjährungsfristen und Verfolgungsfristen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht wehrt, kommt garantiert nicht in den Genuss solcher glücklichen Umstände.
Zudem kann in einigen Fällen trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die grundsätzlich ein Fahrverbot nach sich ziehen würde (sogenanntes Regelfahrverbot), ein Fahrverbot vermieden werden. Von der Verhängung eines Regelfahrverbots kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn Härten ganz außergewöhnlicher Art vorliegen oder sonstige, das äußere oder innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen von dieser Sanktion rechtfertigen. Die Rechtsprechung hat insoweit einige Fallgruppen entwickelt, z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes, Augenblicksversagen, usw. Insoweit müssen Sie allerdings beachten: Das Absehen vom Fahrverbot ist der Ausnahmefall und bedarf einiges an Argumentation! Zudem müssen Sie grundsätzlich bei Gewährung des Absehens vom Fahrverbot damit rechnen, dass das Bußgeld dafür erhöht wird.
Auch ein langer zwischen dem Vorfall und der gerichtlichen Aburteilung verflossener Zeitraum von ca. 2 Jahren kann durchaus ein Grund sein, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen. Wenn Bußgeldbehörde und Gericht zu langsam arbeiten, dann kann das schon mal vorkommen. Insoweit kann auch dieser für Sie glückliche Umstand zu Ihren Gunsten eine Rolle spielen, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird.
Selbst wenn am Ende keine Argumente mehr zu Ihren Gunsten verbleiben sollten, kann jedenfalls durch die Einlegung eines Einspruchs und die dann erfolgende geplante Rücknahme des Einspruchs erreicht werden, dass das Fahrverbot in einen für Sie günstigen Zeitraum - also insbesondere die Urlaubszeit - fällt.
Im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts berate ich insbesondere zu folgenden Themenbereichen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung/Geschwindigkeitsverstoß
- Alkohol am Steuer
- Unterschreitung des Abstands/Abstandsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Verletzung der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen
- Benutzung eines technischen Geräts zur Kommunikation während der Fahrt