Kostenpauschale

Bei der Unfallpauschale, auch Kostenpauschale oder Unkostenpauschale genannt, handelt es sich um einen nachweisunabhängigen Pauschalbetrag, der dem Geschädigten von der Rechtsprechung zugestanden wird.

Nach einem Unfall entstehen gewisse Kosten für Telefon, für Fahrten zum Gutachter und zur Werkstatt, sowie für Briefporto. Da diese Kosten meist geringfügig sind, es hierüber jedoch üblicherweise keine Quittungen gibt und der Nachweis somit schwierig zu führen ist, hat die Rechtsprechung aus Vereinfachungsgründen die Unfallpauschale anerkannt. Der Höhe nach beträgt die Unfallpauschale nach der Rechtsprechung je nach Gerichtsbezirk 20 € bis 30 €. In der Abrechnungspraxis mit den Haftpflichtversicherungen der Unfallgegnerseite hat sich eine Unkostenpauschale in Höhe von 25 € als üblich erwiesen und etabliert.

Sollen höhere Kosten als die Unfallpauschale geltend gemacht werden, so ist das durchaus möglich. Diese Kosten müssen dann allerdings nachgewiesen werden.